Antragsteller eines indischen, chinesischen oder US-Visums benötigen ein Foto nach genau beschriebenen Vorgaben.

Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag unter Umständen nicht bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

  1. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
  2. Das Foto muss 5 x 5 cm groß sein.
  3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
  4. Das Foto muss in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben.
  5. Das Foto muss den Antragsteller mit Vorder­ansicht zeigen, beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein.


Das Passfoto muss den ganzen Kopf ein­schließlich der Haare als Vorder­ansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antrag­steller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antrag­stellers von der Kinn­spitze bis zu den Haaren zu verstehen ein­schließlich voller Breit­seite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maß­gebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.

Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe und mit weißem Hinter­grund sein (mit dem Kopf des Antrag­stellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hinter­grund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinn­spitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm groß sein und die Augen­höhe sollte sich ca. 28 - 35 mm – von der unteren Kante des Fotos gemessen – befinden. Das Foto darf keinen Rand haben.

Kopf­bedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnen­brillen oder andere Dinge, die das Gesichts­feld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z. B. Augen­binde).

Fotos mit folgenden Bestand­teilen sind unzulässig:

  • traditionelle Gesichts­maske oder Burka
  • Mütze bei Militär-, Flugzeug- oder anderem Personal
  • Stammestracht, National­kostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religions­zugehörigkeit vorgeschrieben ist.
   
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